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Art. 16 Verordnung über Handel und Gewerbe (HGV) - Unterlagen

Verfahren und Rechtspflege
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Art. 16 Verordnung über Handel und Gewerbe (HGV) · Unterlagen

Die zuständigen Stellen verlangen die für die Beurteilung erforderlichen Unterlagen wie Auszüge aus dem Zentralstrafregister, dem Handelsregister oder dem Betreibungsregister.

Das AWI kann weitere Unterlagen verlangen, insbesondere einen Mitbericht der Standortgemeinde oder eine Stellungnahme der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder ihrer Organisationen.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

VPB 08-1130-6771 (Art. 16 de la LSPro)
Swiss Product Safety Act Revision
Fondement de la peine pour la mise sur le marché d'un produit dangereux.