930.1
HGGLCI
CH-BE
Art. 7 Gesetz über Handel und Gewerbe (HGG) - Erlöschen
Bewilligungspflichtige Erwerbstätigkeiten
Art. 7 Gesetz über Handel und Gewerbe (HGG) · Erlöschen
1. Die Bewilligung erlischt mit der Aufgabe der bewilligten Erwerbstätigkeit, mit Ablauf der Bewilligungsdauer und mit dem Tod der Bewilligungsinhaberin oder des Bewilligungsinhabers.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (3)
100 2018 30 · be (Art. 7 HGG)
Taxi Driver License Withdrawal Proportionality Appeal
hrerin bzw. Taxifahrer, mit Ablauf der Bewilligungsdauer und mit dem Tod der Bewilligungsinhaberin oder des Bewilligungsinhabers (Art. 7 HGG). Widerrufen wird eine Bewilligung, wenn sich nachträglich erweist, dass die Voraussetzungen zu ihrer Erteilung nicht gegeben war
100 2016 182 · be (Art. 7 HGG)
Taxi License Non-Renewal Upheld Due to Prior Drunk Driving Accident
igten Erwerbstätigkeit, mit Ablauf der Bewilligungsdauer und mit dem Tod der Bewilligungsinhaberin oder des Bewilligungsinhabers (Art. 7 HGG). 5.5 Daraus erhellt, dass das geltende kantonale Recht das System der Bewilligungserteilung und -erneuerung sowie Widerruf,
100 2013 166 · be (Art. 7 HGG)
Taxi Driver License Non-Renewal as Revocation Due to Traffic and Criminal Violations
der Bewilligungsdauer und mit dem Tod der Bewilligungsinhaberin oder des Bewilligungsinhabers (Art. 7 HGG). Widerrufen wird eine Bewilligung, wenn sich nachträglich erweist, dass die Voraussetzungen zu ihrer Erteilung nicht gegeben war