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930.1 HGGLCI CH-BE

Art. 7 Gesetz über Handel und Gewerbe (HGG) - Erlöschen

Bewilligungspflichtige Erwerbstätigkeiten
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Art. 7 Gesetz über Handel und Gewerbe (HGG) · Erlöschen

1. Die Bewilligung erlischt mit der Aufgabe der bewilligten Erwerbstätigkeit, mit Ablauf der Bewilligungsdauer und mit dem Tod der Bewilligungsinhaberin oder des Bewilligungsinhabers.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (3)

100 2018 30 · be (Art. 7 HGG)
Taxi Driver License Withdrawal Proportionality Appeal
hrerin bzw. Taxifahrer, mit Ablauf der Bewilligungsdauer und mit dem Tod der Bewilligungsinhaberin oder des Bewilligungsinhabers (Art. 7 HGG). Widerrufen wird eine Bewilligung, wenn sich nachträglich erweist, dass die Voraussetzungen zu ihrer Erteilung nicht gegeben war
100 2016 182 · be (Art. 7 HGG)
Taxi License Non-Renewal Upheld Due to Prior Drunk Driving Accident
igten Erwerbstätigkeit, mit Ablauf der Bewilligungsdauer und mit dem Tod der Bewilligungsinhaberin oder des Bewilligungsinhabers (Art. 7 HGG). 5.5 Daraus erhellt, dass das geltende kantonale Recht das System der Bewilligungserteilung und -erneuerung sowie Widerruf,
100 2013 166 · be (Art. 7 HGG)
Taxi Driver License Non-Renewal as Revocation Due to Traffic and Criminal Violations
der Bewilligungsdauer und mit dem Tod der Bewilligungsinhaberin oder des Bewilligungsinhabers (Art. 7 HGG). Widerrufen wird eine Bewilligung, wenn sich nachträglich erweist, dass die Voraussetzungen zu ihrer Erteilung nicht gegeben war