923.111
FIVOPÊ
CH-BE
Art. 9 Verordnung über die Fischerei (FiV) - Rückerstattung
Patentbezug
Art. 9 Verordnung über die Fischerei (FiV) · Rückerstattung
1. Die Verhinderung in der Ausübung der Fischerei gibt keinen Anspruch auf Rückerstattung der bezahlten Gebühren.