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Art. 7 Verordnung über die Fischerei (FiV) - Tages- und Wochenkarten

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Art. 7 Verordnung über die Fischerei (FiV) · Tages- und Wochenkarten

1. Während der Zeit vom 16. bis 31. März sind Tages- und Wochenkarten nur in den in Artikel 1 genannten Gewässern gültig.

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