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Art. 7 Direktionsverordnung über die Fischerei (FiDV) - Elektrofischerei

Ausübung der Fischerei - Allgemeine Vorschriften
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Art. 7 Direktionsverordnung über die Fischerei (FiDV) · Elektrofischerei

1. Elektrofischereianlagen und elektrische Fischsperren (Anlagen) haben den Sicherheitsanforderungen des Bundesrechts über elektrische Anlagen zu genügen.

2. ...

3. Wer eine Anlage einsetzen will, hat bei der zuständigen Fischereiaufseherin oder beim zuständigen Fischereiaufseher ein Gesuch um eine Bewilligung für den Einsatz von ortsveränderlichen Elektrofischereianlagen einzureichen.

4. ...

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