Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
923.11 FIGLPÊ CH-BE

Art. 73 Fischereigesetz (FiG) - Aufhebung von Erlassen

Übergangs- und Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (75 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 73 Fischereigesetz (FiG) · Aufhebung von Erlassen

1. Folgende Erlasse werden aufgehoben

1. Gesetz vom 4. Dezember 1960 über die Fischerei,

2. Gesetz vom 14. Dezember 1865 über die Bereinigung und den Loskauf der Fischezenrechte,

3. Dekret vom 13. November 1991 über die Fischereigebühren.

← Art. 72 Fischereigesetz (FiG) Zweck Art. 74 Fischereigesetz (FiG) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →