923.11
FIGLPÊ
CH-BE
Art. 58 Fischereigesetz (FiG) - Recht aus Pachtvertrag
Schädigende Einwirkungen
Art. 58 Fischereigesetz (FiG) · Recht aus Pachtvertrag
Pächterinnen und Pächter von kantonalen Gewässern sind berechtigt, den ihnen entstandenen Schaden selbständig einzufordern, falls der Kanton hierauf verzichtet.