923.11
FIGLPÊ
CH-BE
Art. 42 Fischereigesetz (FiG) - 6. Rückerstattung
Fischereiregal und Hegebeitrag
Art. 42 Fischereigesetz (FiG) · 6. Rückerstattung
1. Bei Verhinderung an der Ausübung der Fischerei besteht kein Rechtsanspruch auf Rückerstattung der Gebühren.