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Art. 30 Fischereigesetz (FiG) - Patente 1. Arten und Anspruch

Fischereiregal und Hegebeitrag
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Art. 30 Fischereigesetz (FiG) · Patente 1. Arten und Anspruch

1. Der Kanton erteilt Patente für die Angelfischerei in sämtlichen Patentgewässern und für die Berufsfischerei im Brienzer-, Thuner- oder Bielersee.

2. Auf die Erteilung oder Verlängerung eines Berufsfischerpatentes besteht kein Rechtsanspruch.

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