923.11
FIGLPÊ
CH-BE
Art. 30 Fischereigesetz (FiG) - Patente 1. Arten und Anspruch
Fischereiregal und Hegebeitrag
Art. 30 Fischereigesetz (FiG) · Patente 1. Arten und Anspruch
1. Der Kanton erteilt Patente für die Angelfischerei in sämtlichen Patentgewässern und für die Berufsfischerei im Brienzer-, Thuner- oder Bielersee.
2. Auf die Erteilung oder Verlängerung eines Berufsfischerpatentes besteht kein Rechtsanspruch.