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Art. 29 Fischereigesetz (FiG) - Freiangelei

Fischereiregal und Hegebeitrag
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Art. 29 Fischereigesetz (FiG) · Freiangelei

Das Fischen vom Ufer aus ist am Brienzer-, Thuner- und Bielersee im Rahmen der Ausführungsvorschriften ohne Patent gestattet.

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