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Art. 13 Fischereigesetz (FiG) - Schutz vor Beeinträchtigungen

Schutz und Nutzung - Schutzvorschriften
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Art. 13 Fischereigesetz (FiG) · Schutz vor Beeinträchtigungen

Die natürliche Verlaichung darf während der Dauer der Fortpflanzungsperiode nicht beeinträchtigt werden.

In begründeten Fällen kann die zuständige Stelle der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Ausnahmen bewilligen.

Vorbehalten bleiben Notarbeiten bei Katastrophenereignissen.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

110 2021 176 · be (Art. 13 FiG)
Administrative Appeal on Building Permit Conditions and Infrastructure Requirements
Cited in the dispositive as the legal basis for granting the fishing permit.