923.11
FIGLPÊ
CH-BE
Art. 13 Fischereigesetz (FiG) - Schutz vor Beeinträchtigungen
Schutz und Nutzung - Schutzvorschriften
Art. 13 Fischereigesetz (FiG) · Schutz vor Beeinträchtigungen
Die natürliche Verlaichung darf während der Dauer der Fortpflanzungsperiode nicht beeinträchtigt werden.
In begründeten Fällen kann die zuständige Stelle der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Ausnahmen bewilligen.
Vorbehalten bleiben Notarbeiten bei Katastrophenereignissen.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)
110 2021 176 · be (Art. 13 FiG)
Administrative Appeal on Building Permit Conditions and Infrastructure Requirements
Cited in the dispositive as the legal basis for granting the fishing permit.