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922.63 WTSCHVOPFS CH-BE

Art. 4 Verordnung über den Wildtierschutz (WTSchV) - Abgrenzung der kantonalen Wildschutzgebiete

Schutz der Wildtiere vor Störung - Wildschutzgebiete
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Art. 4 Verordnung über den Wildtierschutz (WTSchV) · Abgrenzung der kantonalen Wildschutzgebiete

1. Die kantonalen Wildschutzgebiete werden anhand digitaler Geodaten und Beschreibungen im Anhang 2 abgegrenzt.

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