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922.63 WTSCHVOPFS CH-BE

Art. 17 Verordnung über den Wildtierschutz (WTSchV) - Inkrafttreten

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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Art. 17 Verordnung über den Wildtierschutz (WTSchV) · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. Mai 2003 in Kraft.

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