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922.51 WSVODFS CH-BE

Art. 5 Verordnung über die Verhütung und Entschädigung von Wildschäden (Wildschadenverordnung, WSV) - Anmeldung

Entschädigung
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Art. 5 Verordnung über die Verhütung und Entschädigung von Wildschäden (Wildschadenverordnung, WSV) · Anmeldung

Entschädigungsgesuche sind schriftlich und unterzeichnet auf amtlichem Formular beim Jagdinspektorat einzureichen.

Formulare können bei den Gemeinden und beim Jagdinspektorat bezogen werden.

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