922.51
WSVODFS
CH-BE
Art. 5 Verordnung über die Verhütung und Entschädigung von Wildschäden (Wildschadenverordnung, WSV) - Anmeldung
Entschädigung
Art. 5 Verordnung über die Verhütung und Entschädigung von Wildschäden (Wildschadenverordnung, WSV) · Anmeldung
Entschädigungsgesuche sind schriftlich und unterzeichnet auf amtlichem Formular beim Jagdinspektorat einzureichen.
Formulare können bei den Gemeinden und beim Jagdinspektorat bezogen werden.