922.111
JAVOCH
CH-BE
Art. 32a Jagdverordnung (JaV) - Gratispatente
Finanzielles - Verschiedene finanzielle Leistungen und Rückerstattung
Art. 32a Jagdverordnung (JaV) · Gratispatente
1. Das Jagdinspektorat kann einer jagdberechtigten Person in ihrem 50. Jagdjahr im Kanton Bern Patente höchstens im Umfang der im 49. Jahr bezogenen Patente gratis abgeben.