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922.111 JAVOCH CH-BE

Art. 31 Jagdverordnung (JaV) - Abschussgebühren

Finanzielles - Verschiedene finanzielle Leistungen und Rückerstattung
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Art. 31 Jagdverordnung (JaV) · Abschussgebühren

Die Abschussgebühren sind im Anhang 2 dieser Verordnung festgelegt.

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