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JAVOCH
CH-BE
Art. 3 Jagdverordnung (JaV) - Grundlagen und Inhalt
Jagdplanung
Art. 3 Jagdverordnung (JaV) · Grundlagen und Inhalt
1. Die Jagdplanung stützt sich auf folgende Grundlagen
a) die geschätzten Wildbestände des Frühjahrs ohne Jungtiere,
b) die Wildschadensituation,
c) den Einfluss von Raubtieren auf die jagdbaren Wildbestände,
d) die Abschuss- und Fallwildzahlen aus den Vorjahren,
e) die Wildlebensraumsituation.
2. Sie zeigt für jeden Wildraum auf
a) die anzustrebenden Wildbestände und ihre Struktur,
b) die anzustrebende Wildschadensituation,
c) die erforderliche Jagdstrecke je Wildtierkategorie (Jagdkontingente),
d) die besonderen Massnahmen, die auf bestimmten Flächen gelten,
e) die voraussichtlich benötigte Anzahl Patente und Zusatzpatente.