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Art. 3 Direktionsverordnung über die Jagdprüfung (JDV) - Prüfungsgebühren

Zulassung, Anmeldung und Gebühren
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Art. 3 Direktionsverordnung über die Jagdprüfung (JDV) · Prüfungsgebühren

Die Prüfungsgebühr beträgt 350 Franken und wird vom Jagdinspektorat in Rechung gestellt. Zusätzlich wird an der praktischen Prüfung ein Standgeld von 100 Franken erhoben.

Für Wiederholungen beträgt die Prüfungsgebühr 100 Franken je Prüfungsteil. Zusätzlich wird bei der Wiederholung der praktischen Prüfung ein Standgeld von 100 Franken erhoben.

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