922.111.2
JDVODEC
CH-BE
Art. 3 Direktionsverordnung über die Jagdprüfung (JDV) - Prüfungsgebühren
Zulassung, Anmeldung und Gebühren
Art. 3 Direktionsverordnung über die Jagdprüfung (JDV) · Prüfungsgebühren
Die Prüfungsgebühr beträgt 350 Franken und wird vom Jagdinspektorat in Rechung gestellt. Zusätzlich wird an der praktischen Prüfung ein Standgeld von 100 Franken erhoben.
Für Wiederholungen beträgt die Prüfungsgebühr 100 Franken je Prüfungsteil. Zusätzlich wird bei der Wiederholung der praktischen Prüfung ein Standgeld von 100 Franken erhoben.