922.11
JWGLCH
CH-BE
Art. 32 Gesetz über Jagd und Wildtierschutz (JWG) - Fehlabschüsse
Sanktionen
Art. 32 Gesetz über Jagd und Wildtierschutz (JWG) · Fehlabschüsse
Erlegte Tiere der falschen Kategorie werden beschlagnahmt oder es wird eine Gebühr bis zur Höhe des Verwertungserlöses erhoben.