Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
922.11 JWGLCH CH-BE

Art. 32 Gesetz über Jagd und Wildtierschutz (JWG) - Fehlabschüsse

Sanktionen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (38 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 32 Gesetz über Jagd und Wildtierschutz (JWG) · Fehlabschüsse

Erlegte Tiere der falschen Kategorie werden beschlagnahmt oder es wird eine Gebühr bis zur Höhe des Verwertungserlöses erhoben.

← Art. 31 Gesetz über Jagd und Wildtierschutz (JWG) Zweck und Wirkungsziele Art. 33 Gesetz über Jagd und Wildtierschutz (JWG) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →