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Art. 53 Kantonale Waldverordnung (KWaV) - Voraussetzungen für einen Vertragsabschluss

Kantonaler Forstdienst - Übertragung kantonaler Aufgaben
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Art. 53 Kantonale Waldverordnung (KWaV) · Voraussetzungen für einen Vertragsabschluss

1. Als Trägerschaft kantonaler Aufgaben fallen öffentlich-rechtliche Körperschaften, Genossenschaften sowie andere dauerhafte Zusammenschlüsse von Waldeigentümerinnen und -eigentümern in Betracht.

2. Die Trägerschaft muss über das erforderliche Fachpersonal nach Artikel 51 WaG verfügen.

3. ...

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