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Art. 6a Kantonales Waldgesetz (KWaG) - Lenkung der Waldbenutzung

Pflege und Nutzung des Waldes - Forstliche Planung
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Art. 6a Kantonales Waldgesetz (KWaG) · Lenkung der Waldbenutzung

1. Der Regionale Waldplan bezeichnet Gebiete, in denen die Benutzung im Rahmen der Wohlfahrtsfunktion die nachhaltige Erfüllung der übrigen Waldfunktionen gefährden kann.

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