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Art. 41 Verordnung über den Tierschutz und die Hunde (THV) - Änderung eines Erlasses

Rechtspflege
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Art. 41 Verordnung über den Tierschutz und die Hunde (THV) · Änderung eines Erlasses

1. Die Verordnung vom 22. Februar 1995 über die Gebühren der Kantonsverwaltung (Gebührenverordnung; GebV) wird wie folgt geändert

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