916.812
THVOPAC
CH-BE
Art. 25 Verordnung über den Tierschutz und die Hunde (THV) - Früherkennung von tierschutzrechtlichen Problemen
Tierschutzrechtliche Probleme in Nutztierhaltungen
Art. 25 Verordnung über den Tierschutz und die Hunde (THV) · Früherkennung von tierschutzrechtlichen Problemen
1. Das Amt für Veterinärwesen nutzt die Zusammenarbeit mit Dritten sowie die vorgeschriebenen Meldungen zur Früherkennung von tierschutzrechtlich problematischen Nutztierhaltungen.