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916.812 THVOPAC CH-BE

Art. 1 Verordnung über den Tierschutz und die Hunde (THV)

Gegenstand
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Art. 1 Verordnung über den Tierschutz und die Hunde (THV)

1. Diese Verordnung regelt den Vollzug der eidgenössischen Tierschutzgesetzgebung durch die kantonalen Behörden sowie den Vollzug des Hundegesetzes.

Gegenstand Art. T1-1 Verordnung über den Tierschutz und die Hunde (THV) →

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