Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
916.31 CH-BE

Art. 15 Hundegesetz - Strafbestimmungen 1. Verstösse gegen Hundehaltungsvorschriften

Rechtspflege und Strafbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (18 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 15 Hundegesetz · Strafbestimmungen 1. Verstösse gegen Hundehaltungsvorschriften

1. Wer vorsätzlich oder fahrlässig den Bestimmungen der Artikel 5 Absätze 1 und 2, 7 Absätze 1 und 5, 9 Absatz 1, 10 oder 11 Absätze 1 und 3 oder den in Ausführung dieser oder anderer Bestimmungen dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften über die Hundehaltung zuwiderhandelt, wird mit Busse bestraft.

← Art. 14 Hundegesetz Zweck und Gegenstand Art. 16 Hundegesetz →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →