913.111
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CH-BE
Art. 9 Verordnung über das Verfahren bei Boden- und Waldverbesserungen (VBWV) - Feststellung der dinglichen Rechte
Allgemeine Bestimmungen
Art. 9 Verordnung über das Verfahren bei Boden- und Waldverbesserungen (VBWV) · Feststellung der dinglichen Rechte
Differenzen zwischen Grundbuch, Vermessungswerk und den tatsächlichen Verhältnissen sind nach Möglichkeit zu berichtigen.