913.111
VBWVOPAF
CH-BE
Art. 8 Verordnung über das Verfahren bei Boden- und Waldverbesserungen (VBWV) - Arbeitsvergabe
Allgemeine Bestimmungen
Art. 8 Verordnung über das Verfahren bei Boden- und Waldverbesserungen (VBWV) · Arbeitsvergabe
Die Vergabe von Arbeiten und Aufträgen durch die Trägerin einer Boden- oder Waldverbesserung, welche der Kanton mit Beiträgen unterstützt, richtet sich nach den kantonalen Submissionsbestimmungen.