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913.111 VBWVOPAF CH-BE

Art. 8 Verordnung über das Verfahren bei Boden- und Waldverbesserungen (VBWV) - Arbeitsvergabe

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 8 Verordnung über das Verfahren bei Boden- und Waldverbesserungen (VBWV) · Arbeitsvergabe

Die Vergabe von Arbeiten und Aufträgen durch die Trägerin einer Boden- oder Waldverbesserung, welche der Kanton mit Beiträgen unterstützt, richtet sich nach den kantonalen Submissionsbestimmungen.

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