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Art. 56 Verordnung über das Verfahren bei Boden- und Waldverbesserungen (VBWV) - Inkrafttreten

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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Art. 56 Verordnung über das Verfahren bei Boden- und Waldverbesserungen (VBWV) · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt auf den 1. Januar 1998 in Kraft.

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