913.111
VBWVOPAF
CH-BE
Art. 41 Verordnung über das Verfahren bei Boden- und Waldverbesserungen (VBWV) - Dienstbarkeitsbereinigung
Durchführung des Unternehmens - Besondere Vorschriften für Zusammenlegungen
Art. 41 Verordnung über das Verfahren bei Boden- und Waldverbesserungen (VBWV) · Dienstbarkeitsbereinigung
1. Die öffentlich aufgelegten Dienstbarkeiten, Grundlasten, Vor- und Anmerkungen der alten Grundstücke gehen auf die neuen Grundstücke über, die übrigen erlöschen.