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913.111 VBWVOPAF CH-BE

Art. 41 Verordnung über das Verfahren bei Boden- und Waldverbesserungen (VBWV) - Dienstbarkeitsbereinigung

Durchführung des Unternehmens - Besondere Vorschriften für Zusammenlegungen
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Art. 41 Verordnung über das Verfahren bei Boden- und Waldverbesserungen (VBWV) · Dienstbarkeitsbereinigung

1. Die öffentlich aufgelegten Dienstbarkeiten, Grundlasten, Vor- und Anmerkungen der alten Grundstücke gehen auf die neuen Grundstücke über, die übrigen erlöschen.

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