Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
913.111 VBWVOPAF CH-BE

Art. 33 Verordnung über das Verfahren bei Boden- und Waldverbesserungen (VBWV) - Landbeschaffung

Durchführung des Unternehmens - Allgemeines
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (55 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 33 Verordnung über das Verfahren bei Boden- und Waldverbesserungen (VBWV) · Landbeschaffung

1. Um die Durchführung des Unternehmens zu erleichtern, kann die Trägerin Grundstücke und beschränkte dingliche Rechte freihändig erwerben.

2. Die Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion kann die Verpflichtung zu einer späteren Landabtretung für die genannten Werke als öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung im Grundbuch anmerken lassen.

← Art. 32 Verordnung über das Verfahren bei Boden- und Waldverbesserungen (VBWV) Geltungsbereich Art. 34 Verordnung über das Verfahren bei Boden- und Waldverbesserungen (VBWV) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →