913.111
VBWVOPAF
CH-BE
Art. 29 Verordnung über das Verfahren bei Boden- und Waldverbesserungen (VBWV) - Statuten
Die Boden- oder Waldverbesserungsgenossenschaft
Art. 29 Verordnung über das Verfahren bei Boden- und Waldverbesserungen (VBWV) · Statuten
1. Die Statuten müssen Bestimmungen enthalten über
a) Zweck, Umfang und allfällige Sektionen des Unternehmens,
b) Rechte und Pflichten der Genossenschaftsmitglieder,
c) Organisation,
d) Wahl der Projektleitung und der übrigen Beauftragten,
e) Ausführung des Unternehmens,
f) Vorgehen bei Projektänderungen,
g) Unterhalt des Unternehmens,
h) Kostenverteilung für Bau und Unterhalt,
i) Buchführung und Rechnungslegung und
k) Rechnungsprüfung.