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913.1 VBWGLPAF CH-BE

Art. 4 Gesetz über das Verfahren bei Boden- und Waldverbesserungen (VBWG) - Beizugsgebiet

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Art. 4 Gesetz über das Verfahren bei Boden- und Waldverbesserungen (VBWG) · Beizugsgebiet

1. Die gesamte in das Unternehmen einbezogene Fläche bildet das Beizugsgebiet (Perimeter).

2. Das Beizugsgebiet erstreckt sich auf eine natürlich oder wirtschaftlich abgegrenzte Bodenfläche und umfasst alle Grundstücke, die für die zweckmässige Durchführung des Unternehmens nötig sind oder daraus Vorteile ziehen.

3. Für die Realisierung raumplanerischer Anliegen können weitere Gebiete einbezogen werden.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (2)

100 2022 341 · be (Art. 4 Abs. 2 VBWG)
Corporation v. Cantonal Land Improvement Commission on Land Consolidation Inclusion
Implicitly used as the criteria for sustaining the inclusion of parcels, as the final order dismisses the appeal which challenged this application.
100 2022 340 · be (Art. 4 Abs. 2 VBWG)
Landowner Appeal Against Inclusion in Land Consolidation Perimeter Over Bypass Road Feasibility
This provision defines the criteria for including properties in the scope of the land consolidation area, which the court confirmed was complied with by upholding the original decision.