913.1
VBWGLPAF
CH-BE
Art. 31 Gesetz über das Verfahren bei Boden- und Waldverbesserungen (VBWG) - Einsprache
Vollzug, Auflagepflicht und Rechtspflege
Art. 31 Gesetz über das Verfahren bei Boden- und Waldverbesserungen (VBWG) · Einsprache
1. Gegen Gegenstände des Auflageverfahrens und Einzelverfügungen der Trägerin kann Einsprache erhoben werden.
2. Unzulässig ist die Einsprache gegen Unterlagen, die lediglich der Orientierung dienen.
3. Die Bodenverbesserungskommission entscheidet über Einsprachen gegen das Beizugsgebiet.
4. In den übrigen Fällen erlässt die Trägerin eine beschwerdefähige Verfügung.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)
100 2022 341 · be (Art. 31 Abs. 1 VBWG)
Corporation v. Cantonal Land Improvement Commission on Land Consolidation Inclusion
Mentioned in reasoning regarding future appeal rights on reallocation, but not explicitly cited in the final orders.