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913.1 VBWGLPAF CH-BE

Art. 28 Gesetz über das Verfahren bei Boden- und Waldverbesserungen (VBWG) - Neuzuteilung, Vorkaufsrecht und Besitzesübergang

Besondere Vorschriften für Zusammenlegungen
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Art. 28 Gesetz über das Verfahren bei Boden- und Waldverbesserungen (VBWG) · Neuzuteilung, Vorkaufsrecht und Besitzesübergang

1. Von Zusammenlegungen betroffene Grundstücke sind zonengerecht, in der Regel wert- und funktionsentsprechend sowie nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen neu zuzuteilen.

2. Beim Verkauf von landwirtschaftlichen Grundstücken im Beizugsgebiet steht der Trägerin des Unternehmens bis zum Zeitpunkt der Auflage der Neuzuteilung das Vorkaufsrecht zu.

3. Nach Absteckung der Grundstücks- oder Bewirtschaftungsgrenzen und in der Regel nach Erledigung der Einsprachen verfügt die zuständige Stelle der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion den Besitzesübergang.

4. Mit der Erledigung sämtlicher Einsprachen wird die Neuzuteilung für die Beteiligten rechtskräftig.

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