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913.1 VBWGLPAF CH-BE

Art. 24 Gesetz über das Verfahren bei Boden- und Waldverbesserungen (VBWG) - Zweckentfremdungsverbot

Kosten und Sicherung des Unternehmens
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Art. 24 Gesetz über das Verfahren bei Boden- und Waldverbesserungen (VBWG) · Zweckentfremdungsverbot

1. Betreffend Zweckentfremdung von mit öffentlichen Mitteln unterstützten Unternehmen gelten sinngemäss die Vorschriften des Bundesrechts.

2. Die zuständige Stelle der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion kann aus wichtigen Gründen Ausnahmen vom Zweckentfremdungsverbot erteilen.

3. Änderungen von Bestandteilen einer Boden- oder Waldverbesserung wie Leitungen, Entwässerungs- und Bewässerungsanlagen stellen keine Zweckentfremdung dar, gehen jedoch zu Lasten der Person, die die Änderung vornehmen will, und bedürfen der Zustimmung der Trägerin.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

B-4374/2024 (Art. 24 Abs. 1 lit. c SVV)
Municipality v. Federal Agricultural Office: Standing to Appeal Subsidy Reclassification
Sets the maximum subsidy amount for maintenance of dry stone walls.