913.1
VBWGLPAF
CH-BE
Art. 24 Gesetz über das Verfahren bei Boden- und Waldverbesserungen (VBWG) - Zweckentfremdungsverbot
Kosten und Sicherung des Unternehmens
Art. 24 Gesetz über das Verfahren bei Boden- und Waldverbesserungen (VBWG) · Zweckentfremdungsverbot
1. Betreffend Zweckentfremdung von mit öffentlichen Mitteln unterstützten Unternehmen gelten sinngemäss die Vorschriften des Bundesrechts.
2. Die zuständige Stelle der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion kann aus wichtigen Gründen Ausnahmen vom Zweckentfremdungsverbot erteilen.
3. Änderungen von Bestandteilen einer Boden- oder Waldverbesserung wie Leitungen, Entwässerungs- und Bewässerungsanlagen stellen keine Zweckentfremdung dar, gehen jedoch zu Lasten der Person, die die Änderung vornehmen will, und bedürfen der Zustimmung der Trägerin.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)
B-4374/2024 (Art. 24 Abs. 1 lit. c SVV)
Municipality v. Federal Agricultural Office: Standing to Appeal Subsidy Reclassification
Sets the maximum subsidy amount for maintenance of dry stone walls.