Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
913.1 VBWGLPAF CH-BE

Art. 23 Gesetz über das Verfahren bei Boden- und Waldverbesserungen (VBWG) - Unterhaltspflicht

Kosten und Sicherung des Unternehmens
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (38 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 23 Gesetz über das Verfahren bei Boden- und Waldverbesserungen (VBWG) · Unterhaltspflicht

1. Die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sind verpflichtet,

a) den verbesserten Boden oder Wald zweckentsprechend zu bewirtschaften,

b) die erstellten baulichen Anlagen sachgemäss zu unterhalten und zu benützen sowie

c) die erforderlichen Unterhaltsbeiträge nach Massgabe der Vorteile und der tatsächlichen Nutzung zu leisten.

← Art. 22 Gesetz über das Verfahren bei Boden- und Waldverbesserungen (VBWG) Geltungsbereich Art. 24 Gesetz über das Verfahren bei Boden- und Waldverbesserungen (VBWG) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →