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913.1 VBWGLPAF CH-BE

Art. 14 Gesetz über das Verfahren bei Boden- und Waldverbesserungen (VBWG) - 2. Ausserhalb des Beizugsgebietes

Durchführung des Unternehmens
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Art. 14 Gesetz über das Verfahren bei Boden- und Waldverbesserungen (VBWG) · 2. Ausserhalb des Beizugsgebietes

1. Aus wichtigen Gründen können Anlagen des Unternehmens auch ausserhalb des Beizugsgebietes erstellt werden.

2. In diesem Fall kann die Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion die Enteignung oder die Direktion für Inneres und Justiz eine Baulandumlegung anordnen.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

B-4374/2024 (Art. 14 Abs. 1 lit. f SVV Fassung 2011)
Municipality v. Federal Agricultural Office: Standing to Appeal Subsidy Reclassification
Includes the construction or replacement of dry stone walls as eligible accompanying measures.