913.1
VBWGLPAF
CH-BE
Art. 13 Gesetz über das Verfahren bei Boden- und Waldverbesserungen (VBWG) - Verleihung von Rechten an Grund und Boden 1. Im Beizugsgebiet
Durchführung des Unternehmens
Art. 13 Gesetz über das Verfahren bei Boden- und Waldverbesserungen (VBWG) · Verleihung von Rechten an Grund und Boden 1. Im Beizugsgebiet
1. Mit der Genehmigung des Unternehmens verleiht die Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion der Trägerin die zur Durchführung des Werkes erforderlichen Rechte an Grund und Boden.
2. Die Beteiligten haben alle für das Unternehmen erforderlichen Arbeiten und Anlagen sowie die für die Benützung notwendigen Belastungen auf ihren Grundstücken zu dulden.
3. Die Trägerin kann verlangen, dass ihr das für gemeinschaftliche oder öffentliche Anlagen benötigte Land übertragen oder aufgrund einer Dienstbarkeit zur Verfügung gestellt wird.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)
100 2022 341 · be (Art. 13 Abs. 2 VBWG)
Corporation v. Cantonal Land Improvement Commission on Land Consolidation Inclusion
Implicitly used to justify the necessity of including parcel Nr. 4 in the perimeter based on the obligation to tolerate necessary works.