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Art. 5 Verordnung über Strukturverbesserungen in der Landwirtschaft (SVV) - Projektstudien

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Art. 5 Verordnung über Strukturverbesserungen in der Landwirtschaft (SVV) · Projektstudien

Die Abteilung Strukturverbesserungen und Produktion (ASP) kann Vorhaben wie Umweltverträglichkeitsuntersuchungen, ökologische Begleitplanungen oder Studien anderer Art durchführen oder in Auftrag geben.

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