910.113
SVVOASA
CH-BE
Art. 5 Verordnung über Strukturverbesserungen in der Landwirtschaft (SVV) - Projektstudien
Nicht rückzahlbare Beiträge
Art. 5 Verordnung über Strukturverbesserungen in der Landwirtschaft (SVV) · Projektstudien
Die Abteilung Strukturverbesserungen und Produktion (ASP) kann Vorhaben wie Umweltverträglichkeitsuntersuchungen, ökologische Begleitplanungen oder Studien anderer Art durchführen oder in Auftrag geben.