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910.113 SVVOASA CH-BE

Art. 3 Verordnung über Strukturverbesserungen in der Landwirtschaft (SVV) - 2. Weitere Beitragsgegenstände

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Art. 3 Verordnung über Strukturverbesserungen in der Landwirtschaft (SVV) · 2. Weitere Beitragsgegenstände

1. Kantonsbeiträge können in sinngemässer Anwendung der Ansätze nach Artikel 2 Absatz 1 auch gewährt werden für

a) die Erneuerung von Bodenverbesserungsanlagen,

b) Vorprojekte sowie

c) die Grundlagenbeschaffung bei beabsichtigten gemeinschaftlichen Unternehmen.

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