Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
910.112 ELKVOPBNP CH-BE

Art. 41 Verordnung über die Erhaltung der Lebensgrundlagen und der Kulturlandschaft (ELKV) - Aufhebung von Erlassen

Übergangs- und Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (56 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 41 Verordnung über die Erhaltung der Lebensgrundlagen und der Kulturlandschaft (ELKV) · Aufhebung von Erlassen

1. Folgende Erlasse werden aufgehoben

1. Verordnung vom 13. April 1983 über die ordentlichen Beiträge aus dem Naturschadenfonds,

2. Verordnung vom 13. Oktober 1982 über Bewirtschaftungsbeiträge,

3. Verordnung vom 12. Juli 1972 über den Schutz der landwirtschaftlichen Kulturen vor gemeingefährlichen, schädigenden pflanzlichen und tierischen Lebewesen,

4. Reglement vom 27. Dezember 1983 über die Spritzenführerprüfung.

← Art. 40 Verordnung über die Erhaltung der Lebensgrundlagen und der Kulturlandschaft (ELKV) Gegenstand Art. 42 Verordnung über die Erhaltung der Lebensgrundlagen und der Kulturlandschaft (ELKV) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →