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910.112 ELKVOPBNP CH-BE

Art. 40 Verordnung über die Erhaltung der Lebensgrundlagen und der Kulturlandschaft (ELKV) - Änderung eines Erlasses

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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Art. 40 Verordnung über die Erhaltung der Lebensgrundlagen und der Kulturlandschaft (ELKV) · Änderung eines Erlasses

1. Die Bodenschutzverordnung vom 4. Juli 1990 wird wie folgt geändert

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