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910.112 ELKVOPBNP CH-BE

Art. 32 Verordnung über die Erhaltung der Lebensgrundlagen und der Kulturlandschaft (ELKV) - Kontrolle der Bewirtschaftung

Bewirtschaftungsbeiträge
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Art. 32 Verordnung über die Erhaltung der Lebensgrundlagen und der Kulturlandschaft (ELKV) · Kontrolle der Bewirtschaftung

1. Das LANAT integriert die Kontrollen der Bewirtschaftung in die öffentlich-rechtlichen Kontrollen nach der Landwirtschaftsgesetzgebung des Bundes.

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