910.112
ELKVOPBNP
CH-BE
Art. 2e Verordnung über die Erhaltung der Lebensgrundlagen und der Kulturlandschaft (ELKV) - Bodenschutzauflagen
Nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen
Art. 2e Verordnung über die Erhaltung der Lebensgrundlagen und der Kulturlandschaft (ELKV) · Bodenschutzauflagen
1. Die Fachstelle Boden kann insbesondere folgende Auflagen beantragen
a) Einreichung eines Bodenschutzkonzepts,
b) Begleitung des Bauvorhabens durch eine zertifizierte bodenkundliche Fachperson,
c) Massnahmen im Zusammenhang mit den biologischen, chemischen und physikalischen Belastungen des Bodens,
d) Vorgaben zur Ausführung von Erdarbeiten,
e) Umsetzung von Rekultivierungsmassnahmen.