Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
910.112 ELKVOPBNP CH-BE

Art. 2e Verordnung über die Erhaltung der Lebensgrundlagen und der Kulturlandschaft (ELKV) - Bodenschutzauflagen

Nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (56 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 2e Verordnung über die Erhaltung der Lebensgrundlagen und der Kulturlandschaft (ELKV) · Bodenschutzauflagen

1. Die Fachstelle Boden kann insbesondere folgende Auflagen beantragen

a) Einreichung eines Bodenschutzkonzepts,

b) Begleitung des Bauvorhabens durch eine zertifizierte bodenkundliche Fachperson,

c) Massnahmen im Zusammenhang mit den biologischen, chemischen und physikalischen Belastungen des Bodens,

d) Vorgaben zur Ausführung von Erdarbeiten,

e) Umsetzung von Rekultivierungsmassnahmen.

← Art. 2d Verordnung über die Erhaltung der Lebensgrundlagen und der Kulturlandschaft (ELKV) Gegenstand Art. T5-1 Verordnung über die Erhaltung der Lebensgrundlagen und der Kulturlandschaft (ELKV) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →