910.112
ELKVOPBNP
CH-BE
Art. 2d Verordnung über die Erhaltung der Lebensgrundlagen und der Kulturlandschaft (ELKV) - Baubewilligungspflicht und bodenschutzrechtliche Anforderungen
Nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen
Art. 2d Verordnung über die Erhaltung der Lebensgrundlagen und der Kulturlandschaft (ELKV) · Baubewilligungspflicht und bodenschutzrechtliche Anforderungen
1. Für Terrainveränderungen ist unter Vorbehalt von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe i BewD sowie unter Berücksichtigung von Artikel 7 BewD eine Baubewilligung erforderlich.
2. Terrainveränderungen ausserhalb der Bauzone müssen grundsätzlich zu einer Verbesserung der landwirtschaftlichen Nutzungseignung im Vergleich zum Ausgangszustand führen (Verbesserungsgebot).
3. Sie dürfen grundsätzlich nicht zu einer Veränderung der Bodenstruktur oder des Bodenaufbaus führen, welche die Bodenfruchtbarkeit langfristig gefährden oder andere Umweltbereiche beeinträchtigen können (Verschlechterungsverbot).