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910.112 ELKVOPBNP CH-BE

Art. 26d Verordnung über die Erhaltung der Lebensgrundlagen und der Kulturlandschaft (ELKV) - Verfahren 1. Gesuche

Schutz der Bienenzucht
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Art. 26d Verordnung über die Erhaltung der Lebensgrundlagen und der Kulturlandschaft (ELKV) · Verfahren 1. Gesuche

1. Gesuche nach Artikel 26c Absatz 1 sind auf dem amtlichen Formular bei der Fachstelle Bienen einzureichen.

2. Für die Behandlung der Gesuche und den Vollzug der verfügten Massnahmen zieht die Fachstelle Bienen den kantonalen Veterinärdienst bei.

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