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910.112 ELKVOPBNP CH-BE

Art. 26 Verordnung über die Erhaltung der Lebensgrundlagen und der Kulturlandschaft (ELKV) - 3. Beitragsgesuche

Landwirtschaftlicher Pflanzenschutz
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Art. 26 Verordnung über die Erhaltung der Lebensgrundlagen und der Kulturlandschaft (ELKV) · 3. Beitragsgesuche

Beitragsgesuche sind vor Durchführung der Massnahme bei der Fachstelle Pflanzenschutz einzureichen.

...

Das Gesuch um Abfindung nach Artikel 25 Absatz 3 ist sofort nach Feststellung des Schadens, spätestens aber innert Jahresfrist seit Durchführung der schädigenden Massnahme einzureichen und zu begründen.

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