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Art. 6a Verordnung über Produktion und Vermarktung in der Landwirtschaft (PVLV) - Milchwirtschaftliche Beratung

Kontrolle der Primärproduktion von Lebensmitteln tierischer Herkunft und der Schlachtung sowie milchwirtschaftliche Beratung
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Art. 6a Verordnung über Produktion und Vermarktung in der Landwirtschaft (PVLV) · Milchwirtschaftliche Beratung

1. Der Kanton kann die milchwirtschaftliche Beratung im Rahmen der Interkantonalen Umsetzungsvereinbarung vom 25. September 2006 über die Beratung der Milchwirtschaft fördern.

2. ...

3. Die Beratung der einzelnen Marktteilnehmerinnen und -teilnehmer erfolgt im Auftragsverhältnis.

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