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Art. 6 Verordnung über Produktion und Vermarktung in der Landwirtschaft (PVLV) - Kontrolle der Primärproduktion von Lebensmitteln tierischer Herkunft und der Schlachtung

Kontrolle der Primärproduktion von Lebensmitteln tierischer Herkunft und der Schlachtung sowie milchwirtschaftliche Beratung
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Art. 6 Verordnung über Produktion und Vermarktung in der Landwirtschaft (PVLV) · Kontrolle der Primärproduktion von Lebensmitteln tierischer Herkunft und der Schlachtung

Die Kontrolle der Primärproduktion von Lebensmitteln tierischer Herkunft und der Schlachtung obliegt dem Amt für Veterinärwesen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Veterinärwesen üben ihre Funktionen als Organe der gerichtlichen Polizei aus.

Das Amt für Veterinärwesen zeigt Widerhandlungen gegen Vorschriften des Lebensmittelrechts der Strafverfolgungsbehörde an. In leichten Fällen kann es auf eine Strafanzeige verzichten.

Er teilt Milchliefersperren den Milchkäuferinnen und Milchkäufern mit.

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