910.111
PVLVOPCA
CH-BE
Art. 6 Verordnung über Produktion und Vermarktung in der Landwirtschaft (PVLV) - Kontrolle der Primärproduktion von Lebensmitteln tierischer Herkunft und der Schlachtung
Kontrolle der Primärproduktion von Lebensmitteln tierischer Herkunft und der Schlachtung sowie milchwirtschaftliche Beratung
Art. 6 Verordnung über Produktion und Vermarktung in der Landwirtschaft (PVLV) · Kontrolle der Primärproduktion von Lebensmitteln tierischer Herkunft und der Schlachtung
Die Kontrolle der Primärproduktion von Lebensmitteln tierischer Herkunft und der Schlachtung obliegt dem Amt für Veterinärwesen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Veterinärwesen üben ihre Funktionen als Organe der gerichtlichen Polizei aus.
Das Amt für Veterinärwesen zeigt Widerhandlungen gegen Vorschriften des Lebensmittelrechts der Strafverfolgungsbehörde an. In leichten Fällen kann es auf eine Strafanzeige verzichten.
Er teilt Milchliefersperren den Milchkäuferinnen und Milchkäufern mit.