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910.111 PVLVOPCA CH-BE

Art. 29 Verordnung über Produktion und Vermarktung in der Landwirtschaft (PVLV) - Inkrafttreten

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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Art. 29 Verordnung über Produktion und Vermarktung in der Landwirtschaft (PVLV) · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt auf den 1. Januar 1998 in Kraft.

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